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15.03.2020 - Steuerliche Maßnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge Corona
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Unternehmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Ausbreitung von Corona steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter auf Antrag nutzen können.
Dazu zählen u.a.:
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer - Stundung fälliger Steuerzahlungen, sowie Erlass von Säumniszuschlägen - Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
So verweist bereits u.a. das Thüringerische Finanzministerium auf den aktuellen Entwurf eines BMF-Schreibens zu steuerlichen Erleichterungen hin.